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Betreuungsangebote für Senioren – wer die Wahl hat, hat die Qual

Um einen Senior, der Pflege benötigt, zu betreuen, gibt es verschiedene Konzepte und Möglichkeiten. Grundsätzlich ist eine Pflege vom Betreuungsbedarf, dem finanziellen Hintergrund und den individuellen Anforderungen des pflegebedürftigen Senioren abhängig.

Je nach Betreuungsform unterscheiden sich die Pflegebereiche und Aufgaben des Pflegepersonals, wie auch die Intensität und der Zeitaufwand der Betreuung. Eine ambulante Pflege erfolgt im Zuhause des Seniors entweder durch einen Pflegedienst oder eine 24-Stunden-Pflege, eine stationäre Versorgung ist immer mit einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim, eine Seniorenresidenz oder eine andere stationäre Einrichtung verbunden und wird dort vorgenommen.

Was sind die Unterschiede der ambulanten und der stationären Pflege?

Die ambulante Pflege findet immer im eigenen Zuhause des Seniors statt. Diese wird entweder – bei geringerem Betreuungsbedarf – durch einen Pflegedienst, oder bei höherem Zeitaufwand, durch eine 24-Stunden-Pflege vorgenommen. Der Pflegedienst kommt zu festgelegten Zeiten, nimmt die entsprechenden pflegerischen Leistungen vor, meist sind das auch geringfügige medizinische Tätigkeiten und anschließend versorgt sich der Senior weitgehend selbständig. Bei der 24-Stunden-Pflege lebt eine Pflegekraft im Haus oder der Wohnung des Seniors und unterstützt ihn beispielsweise beim Waschen, Ankleiden, Putzen, Kochen und Einkaufen. Der Senior hat dadurch eine gewisse Sicherheit, da rund um die Uhr jemand bei ihm ist und Hilfe leisten kann. Der Tagesablauf wird dabei durch den Tagesablauf des Seniors bestimmt. 

Die Kosten einer deutschen Pflegekraft liegen wesentlich höher als bei PflegerInnen aus Polen/Osteuropa. Allerdings dürfen die meisten deutschen Pfleger durch ihre medizinische Ausbildung Medikamente verabreichen, Spritzen geben, Wunden versorgen, etc. Meist werden die 24-Stunden-Pflegehilfen in Osteuropa rekrutiert, da diese wesentlich günstiger, als deutsche PflegerInnen sind. Im Gegensatz zum Pflegepersonal in Heimen oder bei einem ambulanten Pflegedienst dürfen die osteuropäischen Betreuungspersonen allerdings aus rechtlichen Gründen die medizinische Versorgung nicht übernehmen, selbst wenn sie eine entsprechende Ausbildung vorweisen können (diese wird oft in Deutschland nicht anerkannt). In diesem Fall bietet sich eine Kombination der sogenannten 24-Stunden-Pflege und  dem ambulanten Pflegedienst an. Das bedeutet, dass die osteuropäischen PflegerInnen die Haushaltshilfe übernehmen und beispielsweise beim Ankleiden, Waschen und der Körperpflege behilflich sind. Der ambulante Pflegedienst übernimmt dann zum Beispiel das Verabreichen von Injektionen, die Wundversorgung oder die Medikamentenausgabe. Sie können die PflegerIn direkt anstellen, eine selbständige Pflegekraft engagieren oder diese über eine Agentur buchen. 

Bei der stationären Pflege beziehen Senioren, die einen geringeren Hilfebedarf haben und weitgehend selbständig sind, ein Altenwohnheim, oder Seniorenwohnheim. Dort wohnen sie in einem eigenen Appartement, eine kleine Wohnung oder ein Zimmer und erhalten Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und bei geringfügig notwendiger medizinischer Hilfe. Bei höherem Pflegeaufwand oder Bettlägerigkeit wird jedoch meist ein Pflegeheim gewählt. Die Senioren bewohnen in einem Pflegeheim  – je nach finanziellen Möglichkeiten – entweder ein Einzel- oder ein Doppelzimmer. Eine Versorgung der Senioren sowohl in einem Senioren- als auch in einem Pflegeheim  ist rund um die Uhr durch medizinisch geschultes Personal gewährleistet. Der Tagesablauf in einem Senioren- oder Pflegeheim ist meistens fest geregelt und durch den Schichtdienst der PflegerInnen haben die Senioren oft unterschiedliche Ansprechpartner.

Eine weitere Möglichkeit ist  z. B. auch eine Senioren-WG. Bei dieser Form des Zusammenlebens wohnen mehrere Senioren gemeinsam in einer Wohngemeinschaft, sie teilen sich Bereiche, wie Küche, Gemeinschaftsraum oder Esszimmer, trotzdem hat jeder Senior ein eigenes Zimmer für sich. Hier geben sich Senioren gegenseitige Unterstützung in den WGs und dadurch wird ein soziales Miteinander gefördert. Bewohner von Senioren-WGs profitieren vom geselligen Beisammensein, der gegenseitigen Unterstützung und der Bündelung von Ressourcen. Wenn jedoch einer oder mehrere Bewohner tatsächlich pflegebedürftig werden, muss Hilfe von außen organisiert werden. Hier bietet sich dann die ambulante Pflege oder 24-Stunden-Pflege an. Diese Pflege muss allerdings selbst organisiert werden. 

Jeder Bewohner bezahlt in der Regel die Miete für seinen privaten Wohnbereich, die Kosten für die Gemeinschaftsflächen werden üblicherweise unter allen Bewohnern aufgeteilt. Somit ist ein soziales Umfeld gewährleistet, die Kosten halten sich dabei in Grenzen. Für noch einigermaßen mobile Senioren eine gute Möglichkeit des Zusammenwohnens.

Fazit: Es gibt diverse Betreuungsangebote für Senioren. Je nach Anforderungen an die Pflege bzw. je nach Gesundheitszustand des Senioren werden unterschiedliche Konzepte angeboten. Für Senioren, die sich noch weitgehend selbst versorgen können und nur geringe Hilfen und Betreuungsangebote benötigen, bietet sich eine Senioren-WG oder ein Seniorenheim an. Natürlich können die Senioren auch durch Angehörige selbst Zuhause selbst versorgt werden. Bei jedem dieser Betreuungsangebote erhalten erfahren die Senioren die nötige Unterstützung und können doch ihren Tagesablauf weitgehend selbst bestimmen. 

Für Senioren, die einen weitergehenden Pflegebedarf haben, die medizinische Pflege benötigen und einen umfassenderen Betreuungsbedarf haben, gibt es die Möglichkeit, eine 24-Stunden-Pflege, den ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim auszuwählen. 

Für alle Betreuungskonzepte haben die Angehörigen oder der Senior selbst – wenn durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Pflegestufe festgestellt wurde und der Senior entsprechend eine Pflegestufe zugewiesen bekommen hat – Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. 

Folgende Leistungen werden nach Pflegegrad zugesprochen:

Bei einem Pflegegrad, der durch den MDK (der medizinische Dienst der Krankenkassen) festgestellt wird, werden, je nach Pflegegrad, die Kosten für die Pflege teilweise von der Krankenkasse, bzw. der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse übernommen. 

Beim Pflegegrad 2 wird ein Pflegegeld von monatlich 316 Euro bezahlt, beim Pflegegrad 3 sind es 545 Euro, beim Pflegegrad 4 728 Euro und beim Pflegegrad 5 sind es 901 Euro.