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Häusliche Pflegehilfe - Welche Aufgaben übernimmt eine Pflegekraft 

Da die Lebenserwartung immer weiter ansteigt, nimmt auch der Bedarf an Pflegekräften für Senioren zu. Senioren wollen sehr ungern ihr gewohntes Umfeld verlassen und viele Angehörige möchten darüber hinaus die pflegebedürftige Person zu Hause pflegen, bzw. pflegen lassen.

Durch diese Heimpflege wird den älteren Menschen in den meisten Fällen ein relativ eigenständiges Leben in der gewohnten Umgebung ermöglicht. Zudem sind die meisten Angehörigen berufstätig und können durch die minimierte Zeit kaum mehr die Pflege der Senioren übernehmen. Deshalb steigt der Bedarf an Pflegekräften, die den Senior zuhause versorgen, ständig an. 

Weil die Kosten für die Pflegekräfte in Westeuropa stetig steigen, erfreuen sich osteuropäische Pflegekräfte  und vor allem PflegerInnen aus Polen, wachsender Beliebtheit, da sie oft nur einen Bruchteil der deutschen Pfleger kosten und für ihre freundliche und hilfsbereite Art gegenüber Senioren bekannt sind. 

Bei der Entscheidung für die Ausführung der häuslichen Pflege ist es wichtig sich klar zu machen, was PflegerInnen können und dürfen. 

Welche Aufgaben dürfen PflegerInnen ausführen?

Es gibt genaue Regelungen, welche Aufgaben nur von einem Pflegedienst ausgeführt werden dürfen und welche Bereiche von polnischen Pflegekräften abgedeckt werden können. 

Pflegekräfte oder Pflegehilfen aus Osteuropa sind meist keine gelernten Krankenschwestern oder AltenpflegerInnen, sondern sind meist eher Haushaltshilfen, die jedoch gewisse pflegerische Tätigkeiten in der häuslichen Pflege übernehmen können.

Folgende Aufgaben dürfen durch polnische PflegerInnen durchgeführt werden:

  • Hauswirtschaftliche Aufgaben (Putzen der Wohnung, Wäschen waschen und bügeln etc.)
  • Einkaufen und allgemeine Besorgungen
  • Kochen und zubereiten aller Nahrungen
  • Verrichten von Gartenarbeiten
  • Versorgen von Pflanzen und/oder Haustieren

Allgemeine Aufgaben

  • Begleitung bei allen nötigen Erledigungen und Besorgungen (wie zu Ämtern und Behörden, Ärzten, Therapeuten oder ins Krankenhaus) 
  • Begleitung zu Besuchen von Freunden oder Verwandten und bei Freizeitaktivitäten, kulturellen Veranstaltungen, Spaziergängen, Ausflügen usw.
  • Vorlesen, Unterhaltung oder Unterstützung bei Hobbys

Pflegerische Aufgaben

  • Unterstützung bei der Körperpflege, beim Duschen oder Baden, beim Aufstehen oder zu Bett gehen und beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung
  • Mundgerechtes Zubereiten der Speisen
  • Hilfe und Unterstützung bei alltäglichen Dingen, auch bei Nacht, wenn eine 24-Stunden-Pflege eingestellt wurde
  • Hilfe beim Überwinden von Treppen und Unterstützung beim Gehen, Fahren des Rollstuhls
  • Sterbebegleitung

Ganz wichtig ist hier: Die Pflegehilfe darf in keiner Weise medizinisch tätig werden. Sämtliche Aufgaben und Verabreichungen die verschreibungs- oder verordnungspflichtig (nach SGB 5) sind, dürfen nur von einem Pflegedienst übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel auch das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten. 

In der Pflege unterscheidet man zwischen drei unterschiedlichen Bereichen:

Diese sind die Grundpflege, die Behandlungspflege oder die Aktivierungspflege

Die Grundpflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege. Dabei handelt es sich, um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege. Hierzu zählen beispielsweise die Körperpflege, die Zubereitung der Nahrung, Hilfestellungen bei der Mobilität, An- und Auskleiden und hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Hilfestellungen dabei.

Als Behandlungspflege nennt die Sozialgesetzgebung Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz. Die „Behandlungspflege“ kann sowohl stationär wie auch ambulant erfolgen. Die Behandlungspflege darf NICHT durch PflegerInnen durchgeführt werden, sondern  muss durch medizinisches Personal erfolgen.

Die Aktivierungspflege unterstützt den Pflegebedürftigen dabei Selbstständigkeit und Selbstvertrauen zu bewahren. Hierbei werden  die Pflegebedürftigen angeleitet, Dinge, wie das Essen oder das Ankleiden  selbst zu erledigen oder mitzuwirken, soweit es möglich ist. Das trägt dazu bei, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen und die Fähigkeiten von pflegebedürftigen Menschen zu erhalten oder zu verbessern. Aktivierende Pflege ist daher ein Grundsatz professioneller Pflege.

Wie finde ich eine Pflegekraft?

Sie können selbst versuchen eine PflegerIn zu finden, wobei Sie sich darüber klar sein sollten, dass diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist und Ihre neue Hilfskraft auch rundum versichert sein muss. Wenn Sie dann die Bewerbungsgespräche erfolgreich geführt haben  und eine Entscheidung getroffen haben, müssen Sie noch einen entsprechenden Anstellungsvertrag ausarbeiten, in dem sämtliche Tätigkeiten genau beschrieben sind, der Urlaub muss geregelt werden, Sie brauchen eine Vertretung im Falle des Urlaubs oder von Krankheit, etc.

Oder Sie wenden sich an eine auf die Vermittlung von PflegerInnen spezialisierte Agentur wie smartcare24, die die Vorauswahl (nach Ihren Vorgaben) der PflegerInnen für Sie trifft, sämtliche Versicherungs- und arbeitsrechtlichen Aufgaben für Sie übernimmt und beispielsweise auch für Ersatz im Krankheitsfall, oder, falls Ihnen die PflegerInn wider Erwarten doch nicht zusagt, für den Austausch sorgt. Dabei haben Sie die Gewissheit, dass die Pflegekraft ausreichend versichert ist und in ihrem Heimatland ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung gemeldet wurde. 

Fazit: Eine Pflegekraft ist eine sehr gute Unterstützung und Entlastung bei der Pflege eines Angehörigen. Die PflegerIn darf allerdings keinerlei medizinische Maßnahmen durchführen. Falls diese erforderlich sind, müssen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst engagieren, der diese Aufgabe zusätzlich übernimmt.