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Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen  - Kosten und Leistungen 

Die Menschen in Deutschland werden immer älter und der Anteil an Senioren wird weiter steigen. Durch die Überalterung der Gesellschaft, dem Fachkräftemangel in der Pflege und dem hohen Kostenfaktor bei deutschen PflegerInnen suchen immer mehr Menschen nach einer Alternative und entscheiden sich für polnische Betreuungskräfte. Wenn Sie eine Pflegekraft aus Polen für Ihren Angehörigen einstellen möchten, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Sie können die Pflegekraft selbst einstellen oder über eine Agentur eine Betreuungsperson buchen. Definieren sie die einzelnen zu erbringenden Leistungen, denn daraus ergeben sich dann die Kosten für die Pflegekraft. 

Die Aufwendungen für eine polnische Pflegekraft (wir bezeichnen sie auch als Betreuungskraft oder Haushaltshilfe) hängen von der Beschäftigungsart (bspw. einer 24-Stunden-Pflege oder Tagespflege), dem Pflege- und Betreuungsaufwand, ihren Deutschkenntnissen und ihrer Qualifikation ab. Sie können monatlich zwischen 2000 und 5.000 Euro betragen.

Wichtig ist hier zu wissen: Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen inklusive der Pflege können Sie bis zu 4.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzen.

Das Arbeitgebermodell

Wenn Sie eine polnische 24-Stunden-Pflegekraft legal anstellen möchten und selbst beschäftigen, greift das Arbeitgebermodell, bei dem zu den anfallenden Lohnkosten noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern hinzugerechnet werden müssen. Hier sollten Sie, da Sie aufgrund der Erholungszeiten- und Urlaubsansprüche mehrere Betreuungspersonen parallel beschäftigen müssen, mit mindestens 5.000 Euro monatlich, also je Betreuungsperson mit etwa 2500 Euro, kalkulieren. Dazu kommen etwa 450 Euro für Kost und Logis und eine Unfallversicherung mit etwa 30 Euro pro Monat. 

Das Entsendemodell

Sie können auch eine Agentur beauftragen, eine geeignete Betreuungsperson für Ihren Senior zu finden. Seit 2005 können polnische Pflegekräfte im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit legal in Deutschland beschäftigt werden. Hier spricht man dann vom sogenannten Entsendemodell. Auch hier setzen sich die Kosten für eine polnische Pflegekraft aus Lohnkosten, Kost und Logis, Fahrtkosten sowie zusätzliche Gebühren der Vermittlungsagentur und des Entsendeunternehmens zusammen. Auch für polnische Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro brutto je Stunde und eine Betreuungskraft darf nicht mehr als 37,5 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Je besser Ihre PflegerInnen ausgebildet sind (Fach- und Sprachkenntnisse), desto höher liegen die monatlichen Kosten. Kalkulieren Sie etwa mit 2500 Euro für eine Pflegekraft mit guten Deutschkenntnissen und entsprechender Fachkenntnis.

Liegt das Angebot für eine Betreuungskraft wesentlich unter 2.000 Euro, dann wird der Mindestlohn nicht eingehalten.

Zuschüsse von der Pflegekasse

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen, muss die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen vorher festgestellt werden. Den Antrag stellen Sie oder der Angehörige formlos bei der Pflegekasse des Seniors, diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. 

Unser Tipp: Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und dokumentieren Sie alle anfallenden Tätigkeiten und die dafür aufgewendete Zeit!

Wenn ein Pflegegrad des Pflegebedürftigen festgestellt wurde, können Sie für die Beschäftigung einer polnischen Helferin im Einzelfall Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. 

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes wurde der  Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2017. Dabei ersetzen fünf neue Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen. Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. 

Die Pflegekasse bezuschusst die häusliche Pflege und Betreuung. Dadurch können die Kosten für die Pflegekraft gesenkt werden. Es wird zwischen dem Pflegegeld und dem Aufwand für die häusliche Pflege sowie Sachdienstleistungen unterschieden. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen oder dessen Angehörige direkt ausbezahlt. Die Kasse erstattet dabei abhängig von den Pflegestufen/Pflegegrad, der vom MDK festgestellt wurde, folgende Sätze für Geldleistung, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Leistungsbetrag (Stand Oktober 2017):

PflegegradAmbulante Geldleistung Ambulante Sachleistung Zweckgebundener Entlastungsbetrag ambulant Vollstationärer Leistungsbetrag 
Pflegegrad 1125 EUR125 EUR
Pflegegrad 2316 EUR689 EUR125 EUR770 EUR
Pflegegrad 3545 EUR1.298 EUR125 EUR1.262 EUR
Pflegegrad 4728 EUR1.612 EUR125 EUR1.775 EUR
Pflegegrad 5901 EUR1.995 EUR125 EUR2.005 EUR

Fazit: Um eine polnische Pflegekraft einzustellen, haben Sie zwei Möglichkeiten: 

Das Arbeitgeber- und das Entsendemodell. 

Beide Arten setzen den Mindestlohn für die Betreuer voraus. Beim Arbeitgebermodell sind Sie für die Sozialabgaben und Versicherungen verantwortlich, beim Entsendemodell gibt es in der Regel einen monatlichen Festpreis, in dem alle Abgaben und Steuern enthalten sind. 

Sie erhalten unter Umständen Zuschüsse für die Pflege von der Pflegekasse. Dazu muss vorher die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Hierzu sollten Sie vor der Begutachtung durch den MDK ein Pflegetagebuch führen. Bis zu 4000 Euro sind auch als steuerlicher Absetzbetrag von den Finanzämtern anerkannt.